Die Privathaftpflichtversicherung sichert den privaten Versicherungsnehmer und seine Familie gegen Forderungen Dritter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen.
Sie gehört zu den notwendigsten Versicherungen überhaupt. Da die Haftung gerade von Privatpersonen nach deutschem Recht grundsätzlich nicht begrenzt ist, liegt die Bedeutung einer Privathaftpflichtversicherung und der Anpassung ihrer Versicherungssummen für den Einzelnen auf der Hand.

Die Privathaftpflichtversicherung ist, im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung keine Pflicht- sondern eine freiwillige Versicherung. Der Name leitet sich aus der gesetzlichen Verpflichtung zum Ersetzen eines entstandenen Schadens nach § 823 BGB ab.