Die Schwere Krankheitenvorsorge ist eine bedingte Alternative zur Berufsunfähigkeitsabsicherung. Der wesentliche Unterschied besteht in der Absicherung fest definierter Krankheiten und nicht in der Absicherung des Berufs. Es wird keine monatliche Rente ausgezahlt sondern eine einmalige Kapitalzahlung. Nicht jeder, der eine schwere Krankheit, wie z. B. Krebs bekommt, ist berufsunfähig. Eine größere Kapitalzahlung kann jedoch den persönlichen Druck von dem Erkrankten nehmen, da er sich eine eventuell nicht von den Krankenkassen bezahlte Behandlung leisten kann.

Es gibt je nach Gesellschaft bis zu 42 klar definierte Krankheiten, bei denen die Versicherungsleistung fällig wird.

Schwere Krankheiten nehmen keine Rücksicht auf das Alter!

Auch der Beruf ist einer Krankheit egal.

Berufsunfähigkeit 2011, Quelle: Deutsche Rentenversicherung