Eine Rechtsschutzversicherung kann Sie zwar nicht vor einem Rechtsstreit schützen, jedoch den finanziell oftmals nicht überschaubaren Rahmen abfangen. Der Versicherer ist verpflichtet, die erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten im vereinbarten Umfang zu erbringen. Für bestimmte Rechtsschutzversicherungsleistungen werden neben Allgemeinen vielfach auch Besondere Bedingungen vereinbart.

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